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Rahmenbestimmungen

für den Sport mit Historischer Rennsporttechnik

Inhalt:

Abschnitt    

1. - Allgemeine Grundsätze

2. - Teilnahmeberechtigung zum Wettbewerb

3. - Strecken

4. - Technische Bestimmungen

5. - Motorsportveranstaltungen

6. - Bestenermittlung

7. - Ehrungen

8. - Rechtsbestimmungen


1. Allgemeine Grundsätze

1.1.

Es werden Gleichmäßigkeitswettbewerbe für historische Renn-und Sportfahrzeuge ( Motorräder,Gespanne und Automobile durchgeführt.

Der Aktive hat die Aufgabe, nach festgelegtem Training eine festgelegte Distanz in gleichmäßiger Fahrt ohne fremde Hilfe zu absolvieren.

1.2.

Der Wettbewerb kann auf

- Rundstrecken oder

- Bergstrecken

organiesiert und durchgeführt werden.

In jedem Fall ist die Wettbewerbsstrecke für den öffentlichen Fahrzeugverkehr zu sperren.

1.3.

Alle Veranstaltungen sind gemäß ADMV-Motorsportreglement lizenzfreie Breitensportveranstaltungen.

 


2.

Teilnahmeberechtigung zum Wettbewerb

2.1.

Teilnahmeberechtigt sind Fahrer und Beifahrer, die im Besitz folgender, gültiger Unterlagen sind:

Führerschein beziehungsweise Fahrerlaubnis mit Berechtigung zum Führen für das im Wettbewerb benutzte Kraftfahrzeug ( laut StVO und FEV )

Sportunfallversicherung

2.2

Zugelassen sind alle historischen Renn-und Sportfahrzeuge entsprechend Punkt 4.1. dieser Bestimmung.

Die Klasseneinteilung erfolgt entsprechend des Punktes 4.2. dieser Bestimmung.

 

 


3.

Strecken

3.1.

Allgemeine Bestimmungen

Jede Strecke welche für den Wettbewerb vorgesehen ist, bedarf einer Streckenabnahme. Die Abnahme erfolgt auf der Grundlage der Bestimmungen des ADMV für Breitensportstrecken un der IG " Sport mit historischer Renntechnik "

3.2.

Spezielle Bestimmungen

3.2.1.

Rundkurse dürfen nicht unter 7,5 m Breite an der engsten Stelle aufweisen, Bergstrecken müssen mindestens 5 m breit sein. Die Länge einer Runde sollte mindestens 3 km betragen. Bergstrecken sollten über 2 km lang sein. Die Strecken sind seitlich mit Randstreifen ( Bankett) einzufassen. An den Fahrbahnrändern ist eine durchgehende weiße Linie aufzubringen. Mittel-und Trennlinien sind nicht zulässig. Kurven sind durch doppelte Ankündigungsschilder anzuzeigen. 200 m vor der Kurve sind weiße Schilder mit einer dunkelblauen oder schwarzen " 200 "aufzustellen.

Die Größe der Schilder beträgt im Querformat 130 cm x 65cm bzw. im Hochformat 150 cm x 55 cm. 100 m vor der Kurve sind weiße Schilder mit dem symbolischen Verlauf der Kurve anzubringen. Deren Größe muss 2 x 1 m betragen, Schriftfarbe ist dunkelblau oder schwarz. Bei Bergrennen genügt die Aufstellung an der rechten Streckenseite.

3.2.2.

Der Fahrbahnbelag muß aus ebenem und porösem Material ( z.B. Rauasphalt/Beton) bestehen ( kein Pflaster). Belagwechsel ist zu vermeiden, wenn Belagwechsel unumgänglich ist ,ist dieser in geeigneter Weise ( Schilder, Tafeln u.ä. ) anzuzeigen.

3.2.3.

An besonders gefährdeten Stellen ist ein Zuschauerverbot festzulegen bzw. die Montage von Schutzzäunen o.ä. vorzusehen.

3.2.4.

Zum Schutz der Fahrer sind an besonderen Gefahrstellen wie Lichtmasten , Geländern, Häuserkanten, Bäumen o.ä. Strohballen bzw. Schaumstoffsäcke aufzustellen. Es ist dabei notwendig , diese Maßnahmen ab Erdoberkante bis zu einer Höhe von 1,80 m vorzusehen .