3. Strecken 3.1. Allgemeine Bestimmungen Jede Strecke welche für den Wettbewerb vorgesehen ist, bedarf einer Streckenabnahme. Die Abnahme erfolgt auf der Grundlage der Bestimmungen des ADMV für Breitensportstrecken un der IG " Sport mit historischer Renntechnik " 3.2. Spezielle Bestimmungen 3.2.1. Rundkurse dürfen nicht unter 7,5 m Breite an der engsten Stelle aufweisen, Bergstrecken müssen mindestens 5 m breit sein. Die Länge einer Runde sollte mindestens 3 km betragen. Bergstrecken sollten über 2 km lang sein. Die Strecken sind seitlich mit Randstreifen ( Bankett) einzufassen. An den Fahrbahnrändern ist eine durchgehende weiße Linie aufzubringen. Mittel-und Trennlinien sind nicht zulässig. Kurven sind durch doppelte Ankündigungsschilder anzuzeigen. 200 m vor der Kurve sind weiße Schilder mit einer dunkelblauen oder schwarzen " 200 "aufzustellen. Die Größe der Schilder beträgt im Querformat 130 cm x 65cm bzw. im Hochformat 150 cm x 55 cm. 100 m vor der Kurve sind weiße Schilder mit dem symbolischen Verlauf der Kurve anzubringen. Deren Größe muss 2 x 1 m betragen, Schriftfarbe ist dunkelblau oder schwarz. Bei Bergrennen genügt die Aufstellung an der rechten Streckenseite. 3.2.2. Der Fahrbahnbelag muß aus ebenem und porösem Material ( z.B. Rauasphalt/Beton) bestehen ( kein Pflaster). Belagwechsel ist zu vermeiden, wenn Belagwechsel unumgänglich ist ,ist dieser in geeigneter Weise ( Schilder, Tafeln u.ä. ) anzuzeigen. 3.2.3. An besonders gefährdeten Stellen ist ein Zuschauerverbot festzulegen bzw. die Montage von Schutzzäunen o.ä. vorzusehen. 3.2.4. Zum Schutz der Fahrer sind an besonderen Gefahrstellen wie Lichtmasten , Geländern, Häuserkanten, Bäumen o.ä. Strohballen bzw. Schaumstoffsäcke aufzustellen. Es ist dabei notwendig , diese Maßnahmen ab Erdoberkante bis zu einer Höhe von 1,80 m vorzusehen . |